Die Erziehungsberechtigten der in der Einrichtung betreuten Kinder bilden die Elternvollversammlung. In der Elternvollversammlung informiert der Träger vertreten durch die Kindergartenleitung über die Aufgaben der Gremien in der Kindertageseinrichtung.
Zu den Aufgaben der Elternvollversammlung gehört die Wahl der Mitglieder des Elternrates.